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Warum braucht der Kunde mein Produkt? „W“ Nummer 3

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Vielleicht eine sehr entscheidende Frage, denn, meine potentiellen Kunden sind – zumindest in Russland – nicht neu. Sie dürften schon vor 2022/2023 dort ihre Geschäfte gehabt haben und in einer oder anderer Form Strukturen, die diese Geschäfte abwickeln: ein Büro mit (lokalem) Personal, eine Vertretung, etablierten lokalen Beratern. Diese Strukturen und Fachleute sind nicht spurlos verschwunden, mehr noch, sie würden gerne weitermachen und sind somit meine stärksten Wettbewerber.

Dennoch gibt es einige Anhaltspunkte warum „ehemalige“ russische Mitarbeiter nicht immer die beste Option sind:

  • Generell dürfen russische Bürger den Westlichen Sanktionen nicht Folge leisten. Sonst machen sie sich nach russischem Recht strafbar,
  • Der Bruch mit der Filiale oder Tochtergesellschaft könnte betriebsbedingte Kündigungen des lokalen Personals bedeuten, und solche hinterlassen Spuren bei der Arbeitsmoral und der Motivation der ehemaligen Mitarbeiter,
  • Manchmal heuert man für das Unangenehme und das „Grobe“ externe Leute an – gerade weil diese keine Bindung weder zur Belegschaft noch zu den alten Geschäftspartnern haben,
  • Last but not least: selbst wenn ein „Ehemaliger“, nun entlassener Manager seine eigene Firma auf die Schnelle gründet oder in die Selbstständigkeit geht und seinen Service dem ehemaligen Arbeitgeber anbietet – wie soll dieser bezahlt werden? Geld vom Westen nach Russland als Firma zu überweisen ist mittlerweile fast unmöglich geworden.

Mit meiner Beauftragung bekommt der Kunde einen Manager seines Geschäftes in Russland, der

  1. von der Vergangenheit seines Unternehmens unabhängig und nicht vorbelastet ist,
  2. flexibel, kurzfristig, nach Umfang der Aufgaben einsetzbar, und
  3. unterliegt dem deutschen Handelsrecht, stellt eine deutsche Rechnung aus und wird in Deutschland bezahlt.

Die Sanktionen der EU verbieten, professionelle Leistungen (wie z.B. Accounting, Consulting) in oder für Russland zu erbringen (Art 5n der Verordnung (EU) 2022/879 vom 3. Juni 2022. – der sogenannte 6. Sanktionspaket). Aus diesem generellen Verbot sind jedoch die Leistungen ausgenommen, die für eine russische Betriebsstätte der in EU ansässigen Unternehmen erbracht werden, oder für ein russisches Unternehmen mit einer mindestens 25%-ger Beteiligung der in der EU ansässigen Gesellschaft. 

Bei Interesse finden Sie weitere spannende Einträge in meinem Blog. Noch besser, melden Sie sich wenn Sie auf der Suche nach einem Interim Finance manager für Russland oder Kasachstan sind.

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